Erklärung von Johann Albert zu den Prozessen…

Endlich sind die Verfahren abgeschlossen und, es kehrt wieder ein wenig Ruhe in mein
Leben (na ja eigentlich nicht wirklich *grins*).

Natürlich freue ich mich darüber, dass ich die Prozesse weitestgehend gewonnen habe, es
macht mich jedoch auch betroffen, wenn ich sehe mit welcher Wehemenz manche
Unternehmer versuchen gegen Kritik vorzugehen anstatt diese aufzugreifen und dafür zu
sorgen, dass die Kunden zufriedener sind…

Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass wenn die Saunabetreiber das Geld, dass sie
letztendlich "zum Fenster rausgeworfen haben" in Projekte investiert hätten, die den
Kunden zugute kommen wesentlich mehr davon gehabt hätten… Selbst wenn sie
hingegangen wären und den Betrag als Freikarten für ihre Saunen verschenkt hätten,
hätten sie mehr davon gehabt als wegen solcher "Kleinigkeiten" unsere ohnehin schon
ziemlich ausgelasteten Gerichte zu bemühen…

Nun ja, aber das ist die unternehmerische Freiheit, die ich jedem Saunabetreiber zugestehe.

Weiterhin finde ich es ziemlich Schade, dass manche Mitmenschen noch nicht einmal mit
einem verlorenen Prozess umgehen können (na ja, wer den Mund vorher zu voll nimmt,
hat hinterher manchmal Probleme eine Erklärung dafür zu finden warum er denn nun
doch verloren hat…

Übrigens, ich stehe JEDEM Saunabetreiber gerne für ein Gespräch zur Verfügung sei es um
über vorhandene Kommentare zu reden oder sich einfach einmal kennen zu lernen - denn ich
bin nicht derjenige, der gegen schwule Saunen agiert sondern suche eher die Kooperation,
die sich für beide Seiten als sehr nützlich erweisen kann - wie zum Beispiel für den Apollo
Sauna Club Brasil in Berlin.

Also liebe Saunabetreiber bevor Ihr zum Anwalt rennt und Geld ausgebt, schickt mir eine
E-Mail mit Eurem Anliegen oder ruft mich an und ich verspreche, dass ich darauf reagiere und
alles tue um eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden.

LETS TALK…


Stand der Dinge (8. März 2007)

Urteil im Prozess "SAUNAWERK" gegen
"GAYSAUNEN" (Johann Albert) vertreten durch den Rechtsanwalt
-> Steffen Puntschuh:

KURZFASSUNG - Sinngemäß wiedergegeben:

Der Beklagte wird verurteilt:
den Beitrag, der die Öffnungszeiten des Saunawerk betrifft zu entfernen…
den Beitrag der in drei Worten den Betrieb des Klägers abqualifiziert zu entfernen…

In allen anderen Punkten (z. B. Löschung des Unternehmens aus dem Verzeichnis, Löschung von weiteren Beiträgen, Unterdrückung der Möglichkeit zur Bewertung etc.) wird die Klage abgewiesen.


Stand der Dinge (9. Dezember 2006)

Nachdem zwei der ursprünglich drei Prozesse nunmehr abgeschlossen sind, steht lediglich der letze Prozess (Saunawerk Frankfurt ./. Albert) zur Entscheidung an.

In diesem Prozess hatte sich zumindest im zweiten Verhandungstag zunächst abgezeichnet, dass es zu einem Vergleich kommen könnte. Auf jeden Fall fand im Anschluss an eben diesen zweiten Verhandlungstag ein lockeres Gespräch zwischen dem Betreiber dieser Sauna und mir statt. Es wurde im Laufe dieses Gesprächs vereinbart, dass wir über noch zu klärende Einzelheiten ein Telefongespräch führen würden. Leider sind all meine Versuche, einen telefonischen Kontakt mit dem Betreiber aufzunehmen gescheitert.

Etwa 10 Tage vor dem Termin für die Urteilsverkündung erhielt ich dann ein Vergleichsangebot des gegnerischen Anwalts. Dieser basierte auf einem von mir gefertigten Gesprächsprotokoll.

Leider war es mir nicht möglich unter dem nunmehr bestehenden Zeitdruck eine schriftliche Verhandlung über den Inhalt des letztendlich zu schließenden Vergleichs zu führen.

Da die Gegenseite offensichtlich wenig an einem Vergleich interessiert war (immerhin hat sich der Saunabetreiber ca. 8 Wochen lang nicht gemeldet) hielt ich es nunmehr für sinnvoller, die Entscheidung in Form eines Urteils abzuwarten.

Sobald mir auch dieses Urteil vorliegt und es rechtskräftig geworden ist, werde ich hier darüber berichten…


Urteil im Prozess der
Sauna + Gastro Betriebsgesellschaft GmbH (City Sauna Düsseldorf) gegen
Johann Albert als Betreiber der Internetseite www.gaysaunen.de und www.gaysaunen.com
vertreten duch den Rechtsanwalt -> Steffen Puntschuh

Am 7. Juni 2006 fand vor dem Amtsgericht Berlin Schöneberg unter dem Vorsitz des Richter Schulz (der gleichzeitig Präsident des Amtsgerichts Berlin Schöneberg ist) eine Güteverhandlung statt. Wie nicht anders zu erwarten, konnte eine gütliche Beilegung des Streits nicht erreicht werden. Aus diesem Grund schloss sich auch in diesem Verfahren unmittelbar die mündliche Verhandlung an.

Bereits im Rahmen der Güteverhandlung hatte der vorsitzende Richter dem Vertreter der Klägerin erläutert, dass er wenig Aussicht auf eine erfolgreiche Klage sieht. Dabei untermauerte er seine Ausführungen sehr ausführlich und umfassend anhand verschiedener Beispiele und entsprechender Entscheidungen des BGH. Nichts desto trotz war der Geschäftsführer der Klägerin nicht in der Lage, seine Situation richtig einzuschätzen.

Das inzwischen rechtskräftige Urteil vom 28.7.2006 (AZ 13 C 12/06) sieht dementsprechend wie folgt aus (Kurzfassung):
Die Klage wird abgewiesen.

Entscheidungsgrüne (Kurzfasssung):
Die Klage ist zulässig, jedoch unbegründet…


Aktualisiert am 15. Juni 2006

PRESSEMITTEILUNG
von www.gaysaunen.de & www.gaysaunen.com
(Johann Albert) vom 14.6.2006

Saunabetreiber machen Front gegen Informationsportal

Meinungsfreiheit unerwünscht?

Ein Besuch in der Sauna steht bei Schwulen nach wie vor hoch im Kurs. Zur Beantwortung der Frage: „Wo geh ich hin?“ gibt es unter www.gaysaunen.de seit nun schon sechs Jahren ein kostenloses Verzeichnis von derzeit rund 750 Saunen mit schwulem Publikum. Der Berliner Johann Albert wird bei der ehrenamtlichen Pflege des umfangreichen Datenbestands von zahlreichen Saunabesuchern unterstützt, die Ihre Erfahrungen mit den jeweiligen Betrieben im Portal hinterlassen können. Neben einer freien Schilderung ist auch eine Kurzbewertung mit bis zu fünf Sternen nach Kriterien wie z. B. Preis-/Leistungsverhältnis, Ausstattung etc. möglich. Leider sehen einige Saunabetreiber das Informationsangebot bei weitem nicht so positiv wie die rund 1000 Besucher pro Tag. Ihnen gehen die geäußerten Ansichten viel zu weit.

Bei der Vielzahl der Saunabetriebe ist nachvollziehbar, dass neben Lob natürlich auch so manche Kritik geäußert wird. Wenn sich negative Kommentare bei einer bestimmten Sauna häufen, begeistert dies deren Betreiber naturgemäß wenig. Man könnte meinen, dass dies eigentlich die eine oder andere Veränderung der kritisierten Begebenheiten bzw. eine Stellungnahme der Verantwortlichen zur Folge haben müsse. Doch weit gefehlt: Stattdessen verlangten einige der Geschäftsführer nachdrücklich, die Bewertungsmöglichkeit müsse sofort abgeschaltet werden. Manche wollten auf www.gaysaunen.de lieber gleich gar nicht mehr vertreten sein.

Portalbetreiber Johann Albert sah dazu indessen keine Veranlassung: „Alle Besucher meiner Seite sollen sich frei über die Vorzüge und Nachteile jeder einzelnen Sauna informieren können.“ Die Reaktion seitens der Saunabetriebe ließ nicht lange auf sich warten. Michael Stumpf, Inhaber des „Saunawerks“ in Frankfurt/Main, ging mit einer anwaltschaftlichen Abmahnung in die Offensive. Auch Horst Schmitz, sowohl Geschäftsführer der Sauna+Gastro Betriebsgesellschaft mbH, (City Sauna in Düsseldorf) als auch der Freistein Sauna GmbH (St. Tropez Sauna in Essen) startete einen solchen Einschüchterungsversuch. Doch Portalbetreiber Johann Albert ließ sich nicht beirren, auch sein Rechtsanwalt Steffen Puntschuh war zuversichtlich: “Kommentare und Bewertungen können bleiben, solange sie kein ordentliches Gericht für unzulässig erklärt. In Anbetracht der Rechtslage sehen wir einer Klage gelassen entgegen.“

Die abmahnenden Parteien haben dann auch tatsächlich Klage eingereicht. Doch bereits nach dem ersten der drei anstehenden Prozesstermine zeichnet sich gemäß Urteil vom AG Berlin Schöneberg 3 C 52/06 vom 16.5.2006 ein deutlicher Sieg für die Meinungsfreiheit und gegen profitmotivierte Zensurbestrebungen einzelner Geschäftsleute ab. Bis auf zwei Tatsachenbehauptungen, die durch Zeugenaussagen hätten bewiesen werden müssen, sind die Kommentare auf www.gaysaunen.de nicht zu beanstanden. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen: Die Besucherkommentare und Bewertungen können stehen bleiben, außerdem muss sich jeder Saunabetrieb die Listung auf dem Portal gefallen lassen.

Für alle Saunafreunde, die das Geschehen selbst mitverfolgen wollen: Auf www.gaysaunen.de finden sich bei den jeweiligen Betrieben Datum und Ort der öffentlichen Verhandlungen. Dort wird es auch aktualisierte Berichte zur Thematik geben – schließlich, so Johann Albert, „ist das Recht auf Information und freie Meinungsäußerung ein überaus schützenswertes Gut.“


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